Ich rechne meine Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. Sondervereinbarungen sind nach Absprache möglich.
Wie die Erstattung funktioniert
- Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerbehandlungen leider nicht.
- Privatversicherte, Zusatzversicherte und Beihilfeberechtigte können die Kosten bei ihrer Versicherung einreichen. Die Höhe der Erstattung hängt vom Tarif ab.
- Wichtig: Der volle Rechnungsbetrag ist immer direkt zu begleichen, auch wenn die Versicherung nur einen Teil erstattet.
- Kosten für Nahrungsergänzungsmittel oder rezeptfreie Medikamente werden meist nicht erstattet.
Ihr Vorteil: transparente Abrechnung
- Ich rechne nicht direkt mit der Versicherung ab, sodass Sie die volle Kontrolle über Ihre Unterlagen behalten.
- Die Erstattung erfolgt in der Regel nach den Sätzen des GebüH.
- Eventuelle Differenzen zwischen Erstattungssatz und meinem Honorar tragen Sie selbst.
Keine Überraschungen: Ihr Honorar ist unabhängig von Versicherungsleistungen – Sie wissen also immer genau, welche Kosten auf Sie zukommen.
Terminabsagen
- Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden, besser 48 Stunden, vorher ab.
- Montagstermine oder Termine nach Feiertagen: spätestens am vorherigen Werktag bis 12:00 Uhr absagen.
- Nicht oder zu spät abgesagte Termine: werden mit 80,00 € Ausfallgebühr berechnet.