Abrechnung & Kosten

Ich rechne meine Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. Sondervereinbarungen sind nach Absprache möglich.

 

Wie die Erstattung funktioniert

  • Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Heilpraktikerbehandlungen leider nicht.
  • Privatversicherte, Zusatzversicherte und Beihilfeberechtigte können die Kosten bei ihrer Versicherung einreichen. Die Höhe der Erstattung hängt vom Tarif ab.
  • Wichtig: Der volle Rechnungsbetrag ist immer direkt zu begleichen, auch wenn die Versicherung nur einen Teil erstattet.
  • Kosten für Nahrungsergänzungsmittel oder rezeptfreie Medikamente werden meist nicht erstattet.

 

Ihr Vorteil: transparente Abrechnung

  • Ich rechne nicht direkt mit der Versicherung ab, sodass Sie die volle Kontrolle über Ihre Unterlagen behalten.
  • Die Erstattung erfolgt in der Regel nach den Sätzen des GebüH.
  • Eventuelle Differenzen zwischen Erstattungssatz und meinem Honorar tragen Sie selbst.

Keine Überraschungen: Ihr Honorar ist unabhängig von Versicherungsleistungen – Sie wissen also immer genau, welche Kosten auf Sie zukommen.

 

Terminabsagen

  • Bitte sagen Sie Termine mindestens 24 Stunden, besser 48 Stunden, vorher ab.
  • Montagstermine oder Termine nach Feiertagen: spätestens am vorherigen Werktag bis 12:00 Uhr absagen.
  • Nicht oder zu spät abgesagte Termine: werden mit 80,00 € Ausfallgebühr berechnet.